Allgemeine Mietbedingungen
Streetstepper
Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen der Streetsteppervermietung werden von der Firma Schwimmsportschule Bernasconi & Co (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Riedikon erbracht, die Eigentümerin der Mietstreetstepper ist. Die allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.
Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen Schwimmsportschule Bernasconi & Co und dem Kunden geschlossen.
Streetstepperübernahme
Der Mieter übernimmt den Streetstepper in betriebssicherem und sauberem Zustand. Zudem erhält jeder Mieter eine Instruktion bezüglich korrekter Bedienung des Streetsteppers. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, GA, ½-Tax-Abo, Führerschein). Als Depot wird ein Ausweis hinterlegt.
Streetstepperrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, den Streetstepper vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug, sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zubehör, muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei starker Verschmutzung wird die Reinigung mit einem Betrag von Fr. 10.– separat verrechnet.
Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Streetstepperrückgabe bar zu entrichten. Gegen einen Aufpreis von Fr. 14.– kann dieser auch per Rechnung bezahlt werden. Jegliche Zahlungen mit Karten sind nicht möglich.
Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, werden keine Streetstepper abgegeben.
Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen, veröffentlichten Preislisten. Druckfehler vorbehalten.
Der geschuldete Mietpreis ist unmittelbar nach der Streetstepperrückgabe bar zu entrichten. Gegen einen Aufpreis von Fr. 14.– kann dieser auch per Rechnung bezahlt werden. Jegliche Zahlungen mit Karten sind nicht möglich.
Annullation / Abbruch
Bis 24 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen plus einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 14.– in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
Haftung und Versicherung
Haftpflicht-Versicherung
Die Versicherungen sind Sache des Mieters. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen können wir nicht aufkommen.
Die Benutzung des Streetsteppers erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr und Ihr eigenes Risiko.
Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, dass er über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken verfügt. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
Defekte während Mietdauer
Sollte trotz sachgemässer und sorgfältiger Nutzung ein Defekt während der Mietdauer auftreten, kann der Mieter seinen Streetstepper gegen ein gleichwertiges Fahrzeug austauschen.
Jeder Defekt muss zwingend umgehend per Telefon der Vermieterin gemeldet werden.
Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Streetsteppers bis zur Rückgabestelle verantwortlich.
Ist kein Ersatzstreetstepper verfügbar, wird dem Mieter die restliche Mietzeit nicht verrechnet.
Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, der Vermieterin aufgetretene Schäden und/oder Verluste bei der Rückgabe sofort mitzuteilen.
Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.
Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden direkt nach der Rückgabe mit dem Mietpreis verrechnet.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
Übergibt der Mieter den Streetstepper an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.
Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall dem Vermieter umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an den Vermieter zu senden.
Nutzung / Verbote
Der Mieter verpflichtet sich, die allgemeinen Verkehrsgesetze / Regeln einzuhalten und den Streetstepper sachgemäss und sorgfältig bzw. gemäss den vorab erteilten Benutzerinstruktionen zu nutzen.
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Streetsteppers, der Transport von mehreren Personen auf dem Fahrzeug, sowie das Überfahren von Hindernissen bei denen der Streetstepper offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
Die Nutzung der Streetstepper zu Rennzwecken ist untersagt.
Das Benützen und Tragen von Helmen ist freiwillig, wird von der Vermieterin aber sehr empfohlen. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
Datenschutz
Sämtliche Daten aus unseren Dienstleistungen werden vertraulich behandelt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uster (ZH)
Stand: Uster, 1. Dezember 2014